CRM für Anwaltskanzleien Schweiz: Was Anwaltskanzleien wirklich brauchen
Mandantenakte, Konflikt-Prüfung, Honorar-Erfassung, BGFA-Konformität: Welche CRM-Funktionen Schweizer Anwaltskanzleien priorisieren sollten.
Auf einen Blick
- Anwaltskanzleien haben strenge Anforderungen aus BGFA (Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte) und kantonalen Anwaltsordnungen
- Standard-CRM reicht nicht — Mandantenakte, Konflikt-Prüfung und Honorar-Erfassung sind Kern-Anforderungen
- Datenresidenz Schweiz ist für anwaltliche Schweigepflicht (StGB Art. 321) faktisch zwingend
- Integration mit Kanzlei-Software (Bratschi, AdvoLogic, Anwaltsoftware ASA) ist meist Voraussetzung
Die Anwalts-spezifischen Anforderungen
Eine Schweizer Anwaltskanzlei unterscheidet sich von einer typischen Vertriebsorganisation in einer Reihe wesentlicher Punkte:
- Schweigepflicht (StGB Art. 321) — strafbewehrt, kein Mandant darf Daten anderer Mandanten einsehen
- Konfliktprüfung vor jedem Mandatsannahme (Anwaltsordnung kantonal)
- Honorarerfassung mit Stundenabrechnung, Pauschalen, Erfolgshonoraren
- Aktenverwaltung mit Versions-Historie und Audit-Trail
- Dokumenten-Management für Verträge, Schriftsätze, Belege
- Termin- und Fristen-Management mit gerichtlichen Fristen-Tracking
- Kostengutsprache und Mandanten-Vorschüsse-Verwaltung
Standard-CRM-Systeme wie Salesforce oder HubSpot bilden diese Anforderungen nicht ab. Selbst spezialisierte Kanzlei-Software wie AdvoLogic oder ASA-Anwaltsoftware bietet zwar Akten-Management, aber wenig Vertriebs- und Beziehungs-Komponenten.
Mandantenakte als Kern
Die Mandantenakte ist das Herzstück. Sie muss enthalten:
- Mandanten-Stammdaten (Person, Firma, gesetzliche Vertretung)
- Mandats-Definition (Auftrag, Vollmacht, Gegnerschaft)
- Konfliktprüfung-Resultat (mit Datum, Prüfender, Begründung)
- Akten-Dokumente (Verträge, Korrespondenz, Belege)
- Stundenerfassung und Honorarvorschüsse
- Fristen und Termine
- Korrespondenz-Historie (E-Mail, Brief, Telefon)
- Abschluss-Dokumentation
In TecArt wird die Mandantenakte über ein anwalts-spezifisches Modul abgebildet, das den Schweizer Anwaltsordnungen entspricht.
Konfliktprüfung: Pflicht vor jedem Mandat
Die Konfliktprüfung ist in jedem Kanton anders geregelt, aber das Grundprinzip ist identisch: Vor Mandatsannahme muss geprüft werden, ob die Kanzlei bereits einen Mandanten mit gegenläufigen Interessen vertritt.
Anforderungen an das CRM:
- Volltext-Suche über alle Mandanten- und Gegnerschafts-Daten
- Audit-Trail für jede Konfliktprüfung
- Ablehnungs-Workflow mit Begründung
- Periodische Wiederholung bei Mandats-Änderungen
Diese Funktionen sind in einem Standard-CRM nicht enthalten, sondern erfordern spezialisierte Logik.
Honorar-Erfassung und Abrechnung
Schweizer Anwaltskanzleien rechnen typischerweise nach Stunden ab — mit Stundensätzen zwischen CHF 200 und CHF 800 je nach Erfahrung und Spezialisierung. Anforderungen:
- Zeiterfassung auf Mandat und Tätigkeit
- Stunden-Approval-Workflow vor Rechnungsstellung
- Mandanten-Reports (z.B. monatlicher Stand)
- MWSt-Konformität (8,1 %, separat ausgewiesen)
- Honorarvorschuss-Verwaltung mit Verrechnung
Integration mit Schweizer Buchhaltungs-Software (Bexio, Abacus, SAP Business One) ist Standard.
Datenresidenz und Schweigepflicht
Die anwaltliche Schweigepflicht (StGB Art. 321) ist strafbewehrt. Faktisch bedeutet das:
- Daten dürfen nicht in Drittländer fliessen, wenn dort der Schutz nicht gewährleistet ist
- US-Cloud-Hosting (Salesforce, HubSpot Default) ist mit Vorbehalt zu betrachten
- EU-Hosting (Pipedrive Frankfurt) ist möglich, aber DPA notwendig
- Schweizer Hosting ist die einzige Variante ohne Compliance-Vorbehalt
Anwaltliche Standesregeln einiger Kantone (z.B. ZH, BE) verlangen explizit Schweizer Datenresidenz für Mandanten-Daten.
Integration mit Kanzlei-Software
Etablierte Anwaltskanzleien nutzen typischerweise eine spezialisierte Kanzlei-Software:
- Bratschi-Lösung (proprietär für Bratschi-Kanzleien)
- AdvoLogic (Schweizer Anwaltssoftware)
- ASA Anwaltsoftware (Schweiz/Liechtenstein)
- Lexolution (Liechtenstein/Österreich)
- NetDocuments (US, mit EU-Region)
Ein CRM macht in dieser Konstellation Sinn als Ergänzung — nicht als Ersatz. Die Kanzlei-Software bleibt für Aktenverwaltung und Honorar-Erfassung verantwortlich, das CRM übernimmt:
- Mandanten-Akquise und -Pflege
- Marketing-Aktivitäten (Newsletter, Events)
- Geschäftsbeziehungs-Management
- Empfehlungs-Tracking
Die Integration erfolgt typischerweise über REST API oder dedizierte Konnektoren.
TecArt für Anwaltskanzleien
TecArt CRM bietet für Anwaltskanzleien folgende Anpassungen:
- Mandantenakten-Modul mit Schweizer Anwaltsordnungs-Unterstützung
- Konfliktprüfung mit Audit-Trail
- Stundenerfassung mit Genehmigungs-Workflow
- Schweizer Hosting bei mprofi AG (StGB-321-konform)
- Bexio/Abacus-Integration für Buchhaltung
- Rollen-basierte Zugriffsrechte (Partner, Associate, Sekretariat)
- DSG/revFADP-native Compliance
Implementierungs-Aufwand: typisch 4–8 Wochen, abhängig von der Kanzleigrösse und der bestehenden IT-Landschaft.
Praxis-Beispiel: Mittelständische Kanzlei
Eine Zürcher Kanzlei mit 25 Anwält:innen, 50 Mandanten in aktiver Bearbeitung, Stundensatz im Median CHF 400, Jahresumsatz CHF 8 Mio.
Bestehende Software:
- AdvoLogic für Aktenverwaltung
- Bexio für Buchhaltung
- Outlook für E-Mail
- Excel für Mandanten-Liste
Schmerzpunkte:
- Mandanten-Akquise nicht systematisch dokumentiert
- Empfehlungs-Tracking unmöglich
- Marketing (Newsletter, Events) ohne Datenbasis
- Konfliktprüfung manuell in Excel
Mit TecArt:
- Mandanten-Pipeline mit Stages (Kontakt → Mandatsannahme → Aktiv → Abschluss)
- Empfehlungs-Tracking mit Quellen-Attribution
- Newsletter-Modul mit DSG-konformer Einwilligung
- Konfliktprüfung mit Volltext-Suche und Audit-Trail
- Integration zu AdvoLogic und Bexio über REST API
Erwarteter Effekt: 20 % höhere Akquise-Quote, 30 % weniger administrativer Aufwand bei Konfliktprüfung.
Fazit: Spezialisierung schlägt Standard
Anwaltskanzleien sind kein typisches CRM-Einsatzfeld. Standard-Lösungen wie Salesforce oder HubSpot reichen nicht — sie bilden weder Mandantenakte, Konfliktprüfung noch Honorar-Erfassung ab.
TecArt mit Anwalts-spezifischen Modulen, Schweizer Hosting und Integration zur etablierten Kanzlei-Software ist eine wirtschaftlich sinnvolle Ergänzung. Wer als Berater Anwaltskanzleien CRM empfiehlt, sollte primär auf Datenresidenz, Schweigepflicht-Konformität und Kanzlei-Software-Integration achten.
Quellen
- Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (BGFA)
- StGB Art. 321 — Verletzung des Berufsgeheimnisses
- Schweizerischer Anwaltsverband (SAV)
- TecArt CRM Anwalts-Modul-Spezifikation, mprofi AG 2026
André Beherzig
Experte für CRM-Partnerschaften und Software-Empfehlungen im Schweizer KMU-Markt.
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