Steuerliche Behandlung von Provisionen für Selbstständige in der Schweiz
Affiliate-Provisionen, MWSt-Pflicht, AHV-Abrechnung, Quellensteuer. Wie Schweizer Selbstständige CRM-Empfehlungs-Einkommen korrekt deklarieren.
Auf einen Blick
- Provisionen sind selbstständiges Erwerbseinkommen nach DBG Art. 18 — nicht Lohn
- MWSt-Pflicht entsteht ab CHF 100 000 Jahresumsatz, Steuersatz 8,1 %
- AHV-Beitrag: 9,75 % bzw. 10 % auf Reineinkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit
- Quellensteuer: keine Abzugspflicht für Schweizer Anbieter; bei ausländischen Anbietern Sonderregeln
- Buchhaltungs-Pflicht ab CHF 500 000 Umsatz (OR 957)
Provision als selbstständiges Erwerbseinkommen
Wer als Treuhänder, IT-Berater oder Unternehmensberater Affiliate-Provisionen für CRM-Empfehlungen erhält, erzielt Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit im Sinne von DBG Art. 18.
Voraussetzungen für selbstständige Erwerbstätigkeit:
- Eigenständige, planmässige Betätigung
- Auftritt im Wirtschaftsverkehr
- Erwerbsabsicht (Gewinnstreben)
- Eigenes Risiko und Verantwortung
Bei klassischer Treuhand- oder Beratungs-Tätigkeit sind diese Kriterien typischerweise erfüllt — Affiliate-Provisionen ergänzen das bestehende Gewerbe und werden steuerlich gleich behandelt.
Abgrenzung Hobby-Tätigkeit: Vereinzelte, unsystematische Empfehlungen ohne nennenswerten Umsatz können als Hobby gelten und steuerlich anders behandelt werden. Die kantonalen Steuerverwaltungen entscheiden im Einzelfall.
Direkte Bundessteuer und Kantonssteuer
Provisionen sind in der Steuererklärung im Geschäftsbericht zu deklarieren:
- Direkte Bundessteuer (DBS): progressiver Tarif, max. 11,5 %
- Kantons- und Gemeindesteuer: stark variabel je nach Wohnsitz
- Zürich: ca. 21,04 % (Spitzentarif)
- Bern: ca. 18,82 %
- Luzern: ca. 11,8 %
- Zug: ca. 8,2 %
- Genf: ca. 23,06 %
- Kirchensteuer: je nach Konfession und Kanton zusätzlich
Effektive Gesamtbelastung: typischerweise 25–45 % auf das Reineinkommen, abhängig von Wohnsitz und persönlicher Einkommens-Höhe.
Praxis-Tipp: Eine Wohnsitz-Optimierung (z.B. Wegzug nach Zug oder Schwyz) kann bei substanziellen Provisions-Volumen lohnend sein — aber nur, wenn der Wohnsitz tatsächlich verlegt wird (Steuerumgehung wird streng geprüft).
Mehrwertsteuer-Pflicht
Provisionen aus Affiliate-Tätigkeit unterliegen der MWSt nach MWSTG. Die Schwellen:
- Unter CHF 100 000 Jahresumsatz: Befreiung von der MWSt-Pflicht
- Ab CHF 100 000: Pflichtige Anmeldung bei der ESTV
- Steuersatz Standardsatz: 8,1 % (seit 01.01.2024, vorher 7,7 %)
- Steuersatz reduziert: 2,6 % (Lebensmittel etc., nicht für Provisionen)
Wichtig: Für die Schwelle zählt der gesamte Jahresumsatz aus selbstständiger Erwerbstätigkeit — also Treuhand-Honorare PLUS Affiliate-Provisionen PLUS andere Erträge zusammen.
Wer als Treuhänder bereits MWSt-pflichtig ist, weil das Treuhand-Honorar > CHF 100 000 ist, muss die Provision automatisch ebenfalls auf MWSt-Brutto-Basis abrechnen.
Beispiel-Rechnung
Sie sind Treuhänder mit CHF 150 000 Jahres-Honorar (MWSt-pflichtig) und erhalten zusätzlich CHF 20 000 Affiliate-Provision.
- Provision netto: CHF 20 000
- MWSt 8,1 % darauf: CHF 1 620
- Brutto-Rechnung an TecArt: CHF 21 620
Die MWSt von CHF 1 620 ist in der quartalsweisen Abrechnung an die ESTV abzuführen. Vorsteuern aus geschäftlichen Aufwendungen (Software, Telefon, Konferenzen) können abgezogen werden.
AHV-, IV- und EO-Beitrag
Selbstständig Erwerbende zahlen Sozialversicherungs-Beiträge auf das Reineinkommen:
- AHV: 8,1 % (Stand 2026)
- IV: 1,4 %
- EO: 0,5 %
- Summe: 9,75–10 % je nach exakter Berechnung
- Berufliche Vorsorge (BVG): freiwillig, aber empfohlen
Beiträge sind direkt an die Ausgleichskasse Ihres Kantons zu entrichten. Bei ausschliesslich nebenberuflicher Tätigkeit kann die Pflicht entfallen.
Quellensteuer auf ausländische Provisionen
Wenn Sie Provisionen von einem ausländischen Anbieter erhalten (z.B. HubSpot mit Sitz in den USA), kann Quellensteuer im Quellenland anfallen:
- USA: 30 % Withholding Tax, reduzierbar auf 0–15 % über DBA Schweiz–USA
- Estland (Pipedrive): 0 % auf Mäklerprovision (DBA)
- Deutschland: 0 % bei korrekter Freistellungs-Anmeldung
- Andere EU-Staaten: je nach Doppelbesteuerungs-Abkommen variabel
Praxis-Tipp: Bei US-Anbietern Form W-8BEN ausfüllen, um Steuersatz-Reduktion zu beantragen. Bei DACH-Anbietern Freistellungs-Bescheinigung beantragen. Konsultieren Sie für komplexe Fälle eine spezialisierte Steuerberatung.
Buchhaltungs-Pflicht
Nach OR 957 ff. besteht Buchhaltungs- und Rechnungslegungs-Pflicht je nach Umsatz:
- Bis CHF 500 000 Jahresumsatz: vereinfachte Aufzeichnungen ("Milchbüchli-Rechnung") genügen
- Ab CHF 500 000: ordentliche Buchführung mit Bilanz und Erfolgsrechnung
- Ab CHF 10 Mio. Umsatz: zusätzliche Pflichten (Anhang, Lagebericht)
Affiliate-Provisionen sollten als separate Erlöskonten geführt werden — typischerweise in der 6000er-Reihe (z.B. 6500 "Provisionserlös Affiliate").
Praxis-Empfehlung: Buchhaltungs-Setup
- Separates Erlöskonto für Affiliate-Provisionen
- Quartalsweise MWSt-Abrechnung bei Pflicht
- Belege archivieren mindestens 10 Jahre (OR 958f)
- Aufwand-Zuordnung dokumentieren (Affiliate vs. Treuhand)
- Steuerberatung konsultieren bei Wohnsitzverlegung oder erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit
Fazit: Klare Regeln, professionelle Umsetzung
Affiliate-Provisionen sind in der Schweiz steuerlich klar geregelt: Selbstständiges Erwerbseinkommen, MWSt-pflichtig ab CHF 100 000, AHV-pflichtig auf Reineinkommen. Bei sauberer Buchführung und korrekter Deklaration ist das Risiko gering.
Komplexer wird es bei ausländischen Provisionen (Quellensteuer, DBA) oder Wohnsitzfragen. Hier lohnt sich eine spezialisierte Steuerberatung.
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel ist allgemeine Information, keine individuelle Steuerberatung. Bei spezifischen Fragen konsultieren Sie eine kantonale Steuerverwaltung oder einen zugelassenen Steuerberater.
Quellen
- Direkte Bundessteuer (DBG) — Art. 18
- Mehrwertsteuergesetz (MWSTG)
- AHV-Beitragspflicht selbstständig Erwerbende
- Schweizer Obligationenrecht — Art. 957 ff. (Buchführung)
- DBA-Übersicht ESTV, Stand 2026
André Beherzig
Experte für CRM-Partnerschaften und Software-Empfehlungen im Schweizer KMU-Markt.
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